Doggenzucht und Demokratie: Einheit oder Gegensatz ?

B-Wurf Doggen vom Gehrensee

In Deutschland wurde die Hundezucht in einem zentralen Verein monopolisiert. In diesem Verein, dem VDH, sind spezialisierte Untervereine möglich, es gelten aber trotzdem die VDH-Zuchtbestimmungen. Ob das ein Erfolgsmodell ist, sei dahingestellt. Weil dem so ist, sind verfassungsmäßig festgeschriebene, demokratische Prinzipien um so wichtiger. Opposition ist definitiv nicht vorgesehen und ein Fremdwort. Wie mit Vereinskritikern umgegangen wird, möchte ich an diese Stelle nicht beschreiben. Es kommt da konkret auf die Auslegung des Passus  „Vereinsschädigendes Verhalten“ in der oder den Satzungen an.

Nun zum Thema Demokrqatie: Mit demokratischen Prinzipien ist u.a. die Gewaltenteilung gemeint. Dazu gehören die Legislative, die Exekutive und die Judikative. Ich persönlich war 13 Jahre lang in Berlin in der Exekutive tätig. Voraussetzung dafür war eine mehrjährige Ausbildung im Polizei- und Ordnungsrecht und im Verwaltungsrecht. Für mich war das eine neue Berufsausbildung nach der innerdeutschen Wende.

Als Hundehalter oder Züchter gehört es fast zur Normalität mit der Exekutive in Konflikt zu kommen. Immer dann, wenn Seilschaften mit geschlossenem Visier hinter den Problemen stehen, wird es mehr als haarig. Wenn dann noch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, das Opportunitätsprinzip und das Rechtsstaatsprinzip außer acht gelassen werden, lohnt es sich in den meisten Fällen nach einem fristgerechten Widerspruch gegen eine Behörde zu klagen. Langjährige eigene berufliche Erfahrungen zeigten immer wieder, dass unsere Richter auf die Einhaltung der oben genannten Grundsätze achten. Das heißt, es gibt eine unabhängige Judikative in Deutschland mit der man als Betroffener immer rechnen kann. Mit einer berechtigten Klage  gegen die Exekutive kommt es in vielen Fällen zu einer Verbesserung der Situation.

Da es in den meisten Fällen um Ordnungswidrigkeiten geht, hier noch ein Hinweis im Zusammenhang mit Strafverfahren. Nach § 344 StGB gibt es die Verfolgung Unschuldiger als echtes Amtsdelikt. So etwas kommt sicher nicht häufig vor, man sollte aber diesen Tatbestand kennen, weil Situationen schnell eskalieren können. Es ist nicht ratsam davon auszugehen, dass Behörden eigene Fehler eingestehen. Fehler werden aber in der Regel immer gemacht und das kann man durchaus als Vorteil nutzen.

G.Dießel