Deutsche Dogge und Gefahrenabwehr

 

 

 

Lena vom Gehrensee

Was ist Gefahrenabwehr ?

Gefahrenabwehr sind alle Maßnahmen von Polizei und Ordnungsbehörden um Gefahren, die von Personen und Sachen ausgehen, entgegenzuwirken. Rechtlich gesehen gehören unsere Hunde zu den „Sachen“. Sie sind also ebenfalls Gegenstand der Gefahrenabwehr im öffentlichen Bereich. Die rechtliche Grundlage der Gefahrenabwehr ist in der Regel sehr allgemein gehalten um möglichst alle Gefahren zur berücksichtigen. Zum Beispiel heißt es im § 17 (1) ASOG Bln.

„Die Ordnungsbehörden und die Polizei können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren, soweit nicht die §§ 18 bis 51 ihre Befugnisse besonders regeln.“ Da das Polizeirecht Ländersache ist, muss hinzugefügt werden, dass diese Regelung von allen Bundesländern übernommen wurde. Folgender Passus hinsichtlich der Gefahrenabwehr bei Hunden ist ebenfalls in jedem Bundesland zu finden: „Hunde, auch ungefährliche, sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren ausgehen.“ Das ist eindeutig und gleichzeitig dehnbar !

 

Was ist nun eine Gefahr ?

 

Im Polizei und Ordnungsrecht wird eine Gefahr wie folgt definiert: „Eine Sachlage, die im Einzelfall bei ungehinderten Ablauf, in absehbarer Zeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden am Schutzgut der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen wird.“  Diese Definition gilt ebenfalls deutschlandweit.

 

Was haben nun Deutsche Doggen mit Gefahr zu tun ?

 

Die Deutsche Dogge wird in der Öffentlichkeit immer dann als Gefahr wahrgenommen, wenn sie als sehr großer Hund vom Halter nicht sicher kontrolliert wird. 

 

Befindet sich die Dogge an der Leine wird sie in der Regel nicht als Gefahr wahrgenommen. Da der totale Leinenzwang für unsere Hunde nicht artgerecht ist, müssen alle Hunde wenigstens zeitweilig frei laufen. Nur reagiert die Öffentlichkeit bei großen Hunden ohne Leine sensibler als bei kleinen Hunden. Auch von den zuständigen Amtsveterinären wird ein großer Hund eher als Gefahr eingestuft als ein sehr kleiner Hund.

Läuft eine Dogge schlecht an der Leine, kann man sich in der Öffentlichkeit sicher blamieren. Der Hund wird aber trotzdem nicht als eine konkrete Gefahr wahrgenommen. Wenn jemand sehr sensibel reagiert, könnte vielleicht eine abstrakte Gefahr  konstruiert werden. In der Regel gilt aber ein Hund an der Leine als gesichert.

 

Eine Deutsche Dogge kann super veranlagt sein, läuft sie aber ohne Kontrolle und fixiert nur durch den Blick eine andere Person, kann es unter Umständen schon schwierig werden. Wenn dann noch von allen Beteiligten herumgepöbelt wird, ist eine Anzeige bei den zuständigen Ordnungsbehörden nicht unwahrscheinlich.

 

Man kann die Situation allerdings durch das Kommando „Aus“ und durch den „Rückruf“ des Hundes auf der Stelle entschärfen. Wenn der Hund dann folgt, gibt es in der Regel sogar Komplimente. Aber, die Dogge muss es auch machen. Das heißt sie muss kommen wenn Herrchen ruft. Genau hier liegt aber das Problem. Es gibt nicht wenige Hunde (auch Deutsche Doggen) die alles andere machen als zu kommen wenn Herrchen ruft. Ein Hund kann erst dann als halbwegs erzogen betrachtet werden, wenn er in der Öffentlichkeit ohne Leine auf Kommandos reagiert. Genau das kann  bereits im Welpenalter geübt werden. Wenn allerdings Doggenhalter so beraten werden mit der Ausbildung erst ab einem Alter von einen Jahr zu beginnen, dann ist es definitiv zu spät. Die Deutsche Dogge ist oder wird mit 12 Monaten geschlechtsreif und reagiert dann völlig anders. Dann kann bei nicht vorhandenen Rudelführerfähigkeiten des Halters die Ausbildung zur Lebensaufgabe werden.

 

Ob ein Hundeführerschein die Lösung des Problems ist sei dahingestellt. Die andere Variante wäre die Dogge nur auf Privatgelände zu führen. Diese Maßnahme ist aber keine Lösung der Angelegenheit, sondern nur ein Verdrängen des Problems.

 

Video: Welpenabruf durch den Doggenzüchter. (v. Gehrensee)